Für den Neubau, der gleichsam als Ergänzung einer bestehenden Wohnanlage dient, ist der Bauantrag beim Bauamt eingereicht worden. Zuvor wurde das Gespräch mit den örtlichen Behörden und Gremien gesucht, Gebäudekenndaten sowie das Entwurfskonzept vorgestellt und in gleichem Zuge abgestimmt.